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   LG Kiel, 12.07.2013 - 16 O 51/12   

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https://dejure.org/2013,18489
LG Kiel, 12.07.2013 - 16 O 51/12 (https://dejure.org/2013,18489)
LG Kiel, Entscheidung vom 12.07.2013 - 16 O 51/12 (https://dejure.org/2013,18489)
LG Kiel, Entscheidung vom 12. Juli 2013 - 16 O 51/12 (https://dejure.org/2013,18489)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    Wirksamkeit der Kündigung des Geschäftsführeranstellungsvertrages aus wichtigem Grund

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kündigung des Geschäftsführeranstellungsvertrags wegen schlechter Qualitätszahlen

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.02.1995 - II ZR 9/94

    Überwachungspflicht des Geschäftsführers einer Gesellschaft mit beschränkter

    Auszug aus LG Kiel, 12.07.2013 - 16 O 51/12
    Die Beklagte hat insbesondere nicht bewiesen, dass der Kläger seine Pflichten als Geschäftsführer in einem so erheblichen Maß verletzt hat, dass ihr eine Fortsetzung des Geschäftsführeranstellungsverhältnisses unzumutbar wäre, obwohl sie grundsätzlich die Beweislast für das Vorliegen eines Kündigungsgrund trägt (zur Beweislast vgl. BGH GmbHR 1995, 299; BAG NJW 1988, 438).
  • BAG, 06.08.1987 - 2 AZR 226/87

    Außerordentliche Kündigung wegen Konkurrenztätigkeit

    Auszug aus LG Kiel, 12.07.2013 - 16 O 51/12
    Die Beklagte hat insbesondere nicht bewiesen, dass der Kläger seine Pflichten als Geschäftsführer in einem so erheblichen Maß verletzt hat, dass ihr eine Fortsetzung des Geschäftsführeranstellungsverhältnisses unzumutbar wäre, obwohl sie grundsätzlich die Beweislast für das Vorliegen eines Kündigungsgrund trägt (zur Beweislast vgl. BGH GmbHR 1995, 299; BAG NJW 1988, 438).
  • LAG Berlin, 30.06.1997 - 9 Sa 43/97

    Fristlose Kündigung eines Dienstvertrages mit dem Geschäftsführer einer GmbH

    Auszug aus LG Kiel, 12.07.2013 - 16 O 51/12
    Der Kläger kann aus Gründen der Prozessökonomie nicht darauf verwiesen werden, jeweils nur seine Leistungsansprüche aus dem vermeintlich fortbestehenden Anstellungsverhältnis geltend zu machen, weil anderenfalls immer wieder geprüft werden müsste, ob die Kündigung der Beklagten gerechtfertigt ist (BGH GmbHR 1997, 839).
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